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   BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58   

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https://dejure.org/1959,1613
BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58 (https://dejure.org/1959,1613)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1959 - I C 1.58 (https://dejure.org/1959,1613)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1959 - I C 1.58 (https://dejure.org/1959,1613)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung als energieversorgendes Bergwerksunternehmen oder als bergbauendes Energieversorgungsunternehmen - Sachlicher Anwendungsbereich des Allgemeinen Berggesetzes (ABG) - Rechtsnatur des Anspruchs eines Bergbauunternehmens auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1960, 647
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 36.92

    Wiedervereinigung - Rechtsangleichung - Bergwerkseigentum - Volkseigener Betrieb

    Die Abspaltung bestimmter Bodenschätze vom Grundeigentum und ihre Unterwerfung unter ein verselbständigtes System von staatlich zu verleihenden Bergbauberechtigungen durch den einfachen Gesetzgeber wird allgemein als zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG angesehen (so schon BVerwG, Urteil vom 7. November 1959 - 1 C 1.58 - BB 1960, 647 = ZfB 1960, 89; vgl. z.B. auch Papier in: Maunz/Dürig, Grundgesetz , Kommentar, Art. 14 Rn. 371 d).
  • BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73

    Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens

    Von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 - weicht das angefochtene Urteil entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht ab.
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung

    Den gleichen Inhalt hat der Begriff der Erforderlichkeit - unabhängig von der Frage, ob der Grundrechtsschutz des Art. 14 GG sich auf öffentliche Sachen erstreckt - auch als Tatbestandsmerkmal des § 11 Abs. 1 EnergG (s. dazu Urteil des Senats vom 7. November 1959, BB 1960 S. 647 = Ztschr. f. Bergrecht, Bd. 101, 1960, S. 89).
  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 189/80

    Grundabtretung zur bergbaulichen Nutzung als Enteignung - Rechtsnatur der

    Der Senat hat diese Frage bisher nicht zu entscheiden brauchen, das Bundesverwaltungsgericht hat sie im Urteil vom 7. November 1959 (I C 1.58 = ZfB 101 (1960) 89 m. Anm. Zydek) offengelassen.
  • BVerwG, 07.06.1967 - IV C 153.65

    Unterhaltung einer Stromleitung - Bebauung von Grundstücken - Zulässigkeit einer

    Diese Auffassung liegt erkennbar bereits dem Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 - zugrunde, in dem es (S. 9 f.) zu dieser Frage heißt: "§ 11 EnergG bringt das Landesrecht ausdrücklich zwar nur für das Verfahren durch seinen Absatz 2 zum Zuge.
  • BVerwG, 11.03.1968 - IV B 54.67

    Sonderrechte von Energieversorgungsunternehmen für Enteignungsfälle -

    Die Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften schließt die Anwendung auch materiellen Rechts der Länder ein, selbstverständlich mit der Einschränkung, die sich aus Art. 14 GG ergibt (vgl. hierzu auch Urteile des BVerwG vom 7. Juni 1967 - BVerwG IV C 153.65 -, vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 48.65 - und vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 -).
  • BVerwG, 30.09.1960 - I B 4.59

    Bestimmung der öffentlichen Energieversorgung

    Diese Vorschrift gilt, wie der beschließende Senat im Urteil vom 7. November 1959 - BVerwG I C 1.58 - entschieden hat, nach Art. 125 und 74 Nrn. 11 und 14 GG als Bundesrecht fort, wobei nach Art. 123 Abs. 1 GG zu beachten ist, daß Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG als sachliche Zulässigkeitsvoraussetzung für jede Enteignung das Wohl der Allgemeinheit fordert.
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